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Mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit für Kindertagesstätten

Für mehr Freiheiten bei der Personalplanung und größere Verlässlichkeit sorgt trotz des Fachkräftemangels das kürzlich beschlossene neue Gesetz zur Reform des niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes (NKiTaG). Es zielt darauf ab, die Situation in den Kitas – auch bei uns im Heidekreis - schnell zu verbessern.

Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die Lösung der Erstkraftproblematik in den Kitas. Oftmals fehlen Erzieherinnen und Erzieher, während viele gut ausgebildete Assistenzkräfte mit jahrelanger Berufserfahrung verfügbar sind. Sebastian Zinke, Landtagsabgeordneter für den Heidekreis, erläutert: „Das Gesetz ermöglicht es Assistenzkräften, niedrigschwellig zur Gruppenleitung aufzusteigen. Dies unterstützt nicht nur ihre berufliche Entwicklung, sondern bietet den Trägern auch mehr Möglichkeiten bei der Personalplanung.“ Für diese Maßnahme ist nun auch eine Finanzhilfe vorgesehen. „Die Anmeldung für eine Qualifizierungsmaßnahme reicht schon aus, um als Gruppenleitung eingesetzt werden zu können. Das ist eine pragmatische Lösung für die aktuellen Herausforderungen.“

Ein weiterer Aspekt des Gesetzes betrifft die Verbesserung der Betreuung während der Randzeiten, die aufgrund des Fachkräftemangels oft gekürzt werden. Durch einen flexibleren Personaleinsatz in einer Ergänzungszeit, ermöglicht durch sogenannte „geeignete Kräfte“, soll diese Situation verbessert werden. Zinke betont: „Hiermit kommen wir dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder ein Stück näher. Gerade Früh- und Spätdienste sind für berufstätige Eltern extrem wichtig.“

Zudem wurden die Vertretungsregelungen angepasst, um auf personelle Engpässe flexibler reagieren zu können. Eine geeignete Kraft kann nun fünf Tage im Monat je Gruppe eingesetzt werden, was in mindestens viergruppigen Kitas sogar die Möglichkeit einer Vollzeitbeschäftigung für Vertretungskräfte bietet. „Somit lassen sich zum einen besser die benötigten Betreuungskräfte finden und zum anderen gibt dieser Schritt den Vertretungskräften die nötige berufliche Sicherheit“, sagt Zinke.

Zusammenfassend erklärt Zinke: „Ziel der Reform des NKiTaG ist es, generell mehr Flexibilität bei der Personalplanung in den Einrichtungen zu ermöglichen und auch in den Randzeiten mehr Handlungsspielräume zu schaffen. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, Vertretungen von Regelkräften zeitlich zu erweitern. Übergangsregeln in der Großtagespflege werden verlängert und es ist unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend möglich, von der Vorgabe einer dritten Kraft in Krippengruppen abzusehen.“