Das Land Niedersachsen stärkt das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement mit einer neuen Mikroförderung in Höhe von insgesamt eine Million Euro. Am Mittwoch, den 26. Februar 2026, hat die Niedersächsische Ministerin für Inneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, in Hannover offiziell den Start des Förderprogramms bekannt gegeben. Die Mittel werden über die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Niedersachsen e. V. (LAGFA) vergeben. Ab Anfang März 2026 können Vereine, Initiativen sowie ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse zwischen 100 und 2.500 Euro beantragen. Das Verfahren ist vollständig digital und bewusst bürokratiearm gestaltet.
Der Landtagsabgeordnete für den Heidekreis, Sebastian Zinke begrüßt den Start der Mikroförderung ausdrücklich: „Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft – besonders im ländlichen Raum. Mit der Mikroförderung schaffen wir ein Angebot, das genau dort ansetzt, wo Engagement häufig an kleinen finanziellen Hürden scheitert. Unkompliziert, schnell und wirksam.“ Die Förderung ist Teil der Niedersächsischen Strategie für Engagement und Ehrenamt sowie des Anfang 2026 beschlossenen Konzepts zur Stärkung der Zivilgesellschaft und richtet sich an Projekte, die mit vergleichsweise geringem finanziellen Aufwand eine große Wirkung erzielen können – etwa Nachbarschaftsinitiativen, Bildungs- und Jugendangebote, soziale Projekte oder kulturelle Mikrovorhaben.
Besonders hebt Zinke den praxisnahen Ansatz hervor: „Auch bei uns im Heidekreis investieren viele Ehrenamtliche ihre Freizeit und nicht selten auch eigenes Geld. Dass Antragstellung und Abrechnung nun vollständig digital und schlank organisiert sind, ist ein echter Fortschritt. So bleibt mehr Zeit für das, worum es wirklich geht: das Engagement für andere.“ Die Abwicklung der Mikroförderung übernimmt die LAGFA Niedersachsen. Die Auszahlung erfolgt in zwei Schritten: 50 Prozent der Fördersumme werden direkt nach der Zusage ausgezahlt, die restlichen 50 Prozent nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Dadurch erhalten die Projekte frühzeitig Planungssicherheit und müssen nicht in Vorleistung gehen.
Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinwohlorientierte Organisationen, Initiativen, Kirchen und Glaubensgemeinschaften sowie ehrenamtlich oder bürgerschaftlich engagierte Privatpersonen. Gefördert werden ausschließlich notwendige und prüffähige Ausgaben, beispielsweise für Materialien, technische Ausstattung, projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten oder zwingend erforderliche Honorare. Die Antragstellung ist ab dem 2. März 2026 um 8:00 Uhr möglich und erfolgt vollständig digital über die Website der LAGFA Niedersachsen. Weitere Informationen sind unter www.lagfa-niedersachsen.de abrufbar.

